Aktuelle Bauleitplanverfahren
1. Änderung des Bebauungsplans GE Volkers
Bekanntmachung
Veröffentlichung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Volkers“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Bad Brückenau hat in seiner Sitzung am 26. Februar 2026 beschlossen, für das Baugebiet „Gewerbegebiet Volkers“ eine Änderung des Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.
Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung, da die Schwellenwerte für die zulässige Grundfläche unterschritten werden.
Die Änderung erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie auf den Umweltbericht nach § 2a BauGB wird verzichtet.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Bad Brückenau stellt den Bereich derzeit als Gewerbegebiet dar. Die Anpassung des Flächennutzungsplans erfolgt im Wege der Berichtigung, ein paralleles Änderungsverfahren ist nicht erforderlich.
Das Plangebiet liegt im Gemeindeteil Volkers auf der Flurnummer 115 im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Volkers“. Der Bebauungsplan dient der Baurechtschaffung für neue Wohnbau- sowie Büroflächen (Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO).
Ziel der Planung ist es, dem Vorhabenträger eine Verlagerung seines bisherigen Standorts zu ermöglichen und zugleich die Voraussetzungen für eine Kombination von Wohnen und Arbeiten zu schaffen. Damit soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine angemessene Nutzung des Standorts sichergestellt werden.
Zur Gewährleistung einer verträglichen Einbindung der geplanten Nutzung in das Umfeld sowie zum Schutz der Nachtruhe der angrenzenden Nutzungen ist vorgesehen, für das Plangebiet sowie für angrenzende Flurstücke ein bauplanungsrechtliches Nachtarbeitsverbot in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr festzusetzen.
Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 26. März 2026 den Entwurf 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Volkers“ gebilligt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans für das Gebiet „Gewerbegebiet Volkers“ Fl.Nr. 115, Gemarkung Volkers und die Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vom 20.04.2026 bis einschließlich 21.05.2026
im Internet unter www.bad-brueckenau.de/bauleitplanung/ veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist im
Rathaus, Zimmer Nr. 3.4, Anschrift: Marktplatz 2 97769 Bad Brückenau, während folgender Zeiten öffentlich aus.
Diese sind:
Mo 08:30 - 12:30 Uhr sowie 14:00 - 16:30 Uhr
Di 08:30 - 12:30 Uhr
Mi 08:30 - 12:30 Uhr
Do 08:30 - 12:30 Uhr sowie 14:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:30 - 12:30 Uhr
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an das Rathaus
bauverwaltung@bad-brueckenau.de
zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: (1. Änderung Bebauungsplan „Gewerbegebiet Volkers“)
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (die Änderung, Ergänzung bzw. Aufhebung des Bebauungsplans/Flächennutzungsplans) unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans (die Änderung, Ergänzung bzw. Aufhebung des Bebauungsplans/Flächennutzungsplans) nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
|
Arten der vorhandenen Informationen |
Verfasser |
Themen |
|
Begutachtung der Schutzgüter |
Kling Consult GmbH |
Mensch; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Fläche; Boden; Wasser; Klima und Luft; Orts- und Landschaftsbild; Sach- und Kulturgüter |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Bad Brückenau, 09.04.2026
gez. Jan Marberg, Erster Bürgermeister
