03.11.2025

Ab sofort werden Parkverstöße mit einem Bußgeld durch die Kommunale Verkehrsüberwachung geahndet

.
Bild vergrößern
.

Seit dem 01.10.2025 wird der ruhende Verkehr als auch Verkehrsordnungswidrigkeiten durch die kommunale Verkehrsüberwachung in Bad Brückenau und seinen Stadtteilen überwacht. Der Probelauf endete am 02.11.2025, wobei Betroffene nur auf ihr Fehlverhalten hingewiesen wurden. Ab heute (03.11.2025) beginnt die offizielle Kommunale Verkehrsüberwachung, wobei Parkverstöße mit einem Bußgeld belegt werden.

Bei der Überwachung stehen insbesondere Verstöße gegen folgende Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Fokus: 

• Parken ohne Parkscheibe
• Parken nicht entsprechend der Parkflächenmarkierung
• Überschreiten der höchstzulässigen Parkdauer
• Parken verbotswidrig im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots (Zeichen 286)
• Halten/Parken im absoluten Haltverbot (Zeichen 283)
• Parken weniger als 5m vor/hinter der Einmündung/Kreuzung
• Halten/Parken verbotswidrig auf dem Gehweg
• Parken an enger/unübersichtlicher Straßenstelle
• Andere Verstöße betreffend

Um künftig Bußgelder zu vermeiden, parken Sie nur in den dafür vorgesehenen Bereichen und beachten sie die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.