27.06.2025

Allgmeinverfügung zum Betrieb von offenen Feuerstätten im Freien vom 26.06.25

Aufgrund der aktuell herrschenden hohen Temperaturen und geringsten Niederschlagsmengen ist die Brandgefahr, auch in Bad Brückenau und den Ortsteilen, um ein Vielfaches gestiegen. Der sehr hohe Waldbrandgefahrenindex und der hohe Graslandfeuerindex spielen diese Aussage wieder. Die Stadt Bad Brückenau hält es daher für erforderlich, offene Feuerstellen, wie z. B. Lagerfeuer, Sonnwendfeuer oder Feuer zur Zubereitung von Speisen, zu untersagen. Hierzu sollen auch offene Feuer in dafür angelegten Feuerstellen zählen. Grillen in dafür vorgesehenen Grillgeräten ist weiterhin zulässig, jedoch gilt es sicherzustellen, dass die nicht abgebrannte Grillkohle nach dem Grillen sicher, also abgelöscht, entsorgt wird. 

Diese Allgemeinverfügung tritt am 28.06.2025 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 25.07.2025 außer Kraft.

Im folgenden Download-Link finden Sie die ausführliche Verordnung zur Verhütung von Bränden.