Der Stadtrat der Stadt Bad Brückenau hat in seiner Sitzung vom 18.09.2025 folgenden Beschluss gefasst:
Bei der Überwachung stehen insbesondere Verstöße gegen folgende Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Fokus:
Parken ohne Parkscheibe
Parken nicht entsprechend der Parkflächenmarkierung
Überschreiten der höchstzulässigen Parkdauer
Parken verbotswidrig im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots (Zeichen 286)
Halten/Parken im absoluten Haltverbot (Zeichen 283)
Parken weniger als 5m vor/hinter der Einmündung/Kreuzung
Halten/Parken verbotswidrig auf dem Gehweg
Parken an enger/unübersichtlicher Straßenstelle
Andere Verstöße betreffend
Die Überwachung wird zunächst bis 02.11.2025 als Probelauf starten. Hiervon Betroffene werden im Probelauf auf ihr Fehlverhalten hingewiesen. Eine kostenpflichtige Verwarnung erfolgt erst ab 03.11.2025.
Die Überwachung wird zunächst bis 02.11.2025 als Probelauf starten. Hiervon Betroffene werden im Probelauf auf ihr Fehlverhalten hingewiesen. Eine kostenpflichtige Verwarnung erfolgt erst ab 03.11.2025.