14.08.2025

Neue Informationen zur Allgmeinverfügung zum Betrieb von offenen Feuerstätten im Freien

Feuerstelle
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Feuerstelle

Die Allgemeinverfügung tritt am 15.08.2025 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 30.09.2025 außer Kraft.

Aufgrund der aktuell herrschenden hohen Temperaturen und geringsten Niederschlagsmengen ist die Brandgefahr, auch in Bad Brückenau und den Ortsteilen, um ein Vielfaches gestiegen. Der sehr hohe Waldbrandgefahrenindex und der hohe Graslandfeuerindex spiegeln diese Aussage wieder. Die Stadt Bad Brückenau hält es daher für erforderlich, offene Feuerstellen, wie z. B. Lagerfeuer, Sonnwendfeuer oder Feuer zur Zubereitung von Speisen, zu untersagen. Hierzu sollen auch offene Feuer in dafür angelegten Feuerstellen zählen. Grillen in dafür vorgesehenen Grillgeräten ist weiterhin zulässig, jedoch gilt es sicherzustellen, dass die nicht abgebrannte Grillkohle nach dem Grillen sicher, also abgelöscht, entsorgt wird. 

Im folgenden Download-Link finden Sie die ausführliche Verordnung zur Verhütung von Bränden.