Update zur Gemeinschaftsunterkunft in der Ernst-Putz-Straße

Das Landratsamt hat als zuständige Behörde der Stadt den Genehmigungsbescheid für die von der Regierung von Unterfranken geplante Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete in der Ernst-Putz-Straße übermitt
Hierbei wurde ausschließlich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit geprüft und letztlich erteilt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dies bereits vor der Behandlung im Stadtrat, bei der das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt wurde, zu erwarten gewesen ist.
Wie mitgeteilt nimmt die Stadt gegenwärtig erneut rechtliche Beratung hinsichtlich eine Klagemöglichkeit in Anspruch, um alle möglichen Optionen gründlich geprüft zu haben. Wir weisen auch an dieser Stelle jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die Chancen für ein Urteil pro Kommune generell als gering einzuschätzen sind, da bayerische Kommunen eine Mitwirkungspflicht bei der Einrichtung derartiger Unterkünfte haben.
Über die weitere Entwicklung halten wir Sie auf dem Laufenden.