21.06.2025

Verkehrsbeschränkungen während des 42. Stadtfestes 2025 der Stadt Bad Brückenau

Anlässlich des 42. Stadtfestes 2025 der Stadt Bad Brückenau, das vom 27.06.2025 bis 29.06.2025 stattfindet, ergeben sich von Donnerstag, den 26.06.2025 bis Montag, den 30.06.2025 folgende Verkehrsbeschränkungen im Innenstadtbereich:

  • Der Parkplatz am „Siebener Park“ wird ab Samstag, den 28.06.2025, 07:00 Uhr für Fahrzeuge aller Art gesperrt.
  • Der Sinnauplatz wird ab Freitag, den 27.06.2025, 07:00 Uhr für Fahrzeuge aller Art gesperrt.
  • Der Innenstadtbereich (Fußgängerzone) wird ab Freitag, den 27.06.2025, 07:00 Uhr von der Altstadt bis zur Einmündung „untere“ Ludwigstraße/Sparkassenstraße für den gesamten Verkehr gesperrt.
  • Die Unterhainstraße wird ab dem Einmündungsbereich Sinnaustraße/Alter Schlachthofweg bis zum Einmündungsbereich in die Ernst-Putz-Straße und die Zufahrt vom Torwiesenweg zur Unterhainstraße werden ab Freitag, den 27.06.2025, 16:00 Uhr für den gesamten Verkehr gesperrt.
  • Die „untere“ Ludwigstraße in Einmündung Bahnhofstraße/Unterhainstraße und die Sparkassenstraße werden ab Freitag, den 27.06.2025, 16:00 Uhr für den gesamten Verkehr gesperrt. Die Umleitung der Crailsheimstraße erfolgt über „Langeller“ und „Auerhahnweg“.
  • Die Sinnaustraße wird bis nach dem Sinnauplatz von der Unterhainstraße auskommend ab Freitag, den 27.06.2025, 16:00 Uhr für den gesamten Verkehr gesperrt.
  • Der Alte Schlachthofweg wird nach der Einmündung Wiesenstraße in Richtung Sinnaustraße/Unterhainstraße ab Freitag, den 27.06.2025, 16:00 Uhr für den gesamten Verkehr gesperrt.
  • Im Sinntor wird ab Freitag, den 27.06.2025, 16:00 Uhr die Zufahrt zur Unterhainstraße nach der Einfahrt/Ausfahrt zum Rhöncenter (TV-Halle) für den gesamten Verkehr gesperrt. Die Ausfahrt von dem Parkplatz des Rhöncenters (Getränkemarkt) in Richtung Unterhainstraße wird ab Freitag, den 27.06.2025, 16:00 Uhr gesperrt. Der Anliegerverkehr ist frei. Im Alten Schlachthofweg ist die Einbahnstraßenregelung in entgegengesetzter Richtung angeordnet.
  • Ferner ist die Einrichtung von Haltverboten ab Donnerstag, den 26.06.2025 und ab Freitag, den 27.06.2025 am Stadtfestgelände erforderlich.
  • Beim Parken außerhalb des Stadtfestgeländes ist darauf zu achten, dass jeder Verkehrsteilnehmer einen Verstoß im Sinne der Straßenverkehrsordnung begeht, wenn er an Straßenstellen hält oder parkt, in denen die Restbreite der Fahrbahn neben dem abgestellten Kraftfahrzeug weniger als 3,05 Meter beträgt. Hier ist Halten und Parken unzulässig. Das gilt auch ohne ein explizit ausgeschildertes Haltverbot (Verkehrszeichen 283 und 286).

 

STADT BAD BRÜCKENAU
- Örtliche Straßenverkehrsbehörde -

gez.

Jan Marberg

Erster Bürgermeister