30.09.2025

Wo darf bei längerer Parkdauer zukünftig geparkt werden?

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Im Bereich der Innenstadt Bad Brückenau (Verkehrsberuhigter Bereich) darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht geparkt werden, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen. In der Regel ist hier die Parkzeit (2 Std. – Mo-Fr 9-18 h, Sa 9-13 h) zeitlich beschränkt, sodass der Nachweis durch Auslegen einer Parkscheibe oder eines Bewohnerparkausweises zu erbringen ist.

Bitte beachten Sie, dass der Bewohnerparkausweis nur Berechtigung findet, wenn die Parkfläche jeweils mit der amtlichen Beschilderung „P“ in Verbindung mit dem Zusatzzeichen „Bewohner mit Parkausweis Nr.“ versehen ist.

Bei längeren Aufenthalten in der Innenstadt stehen die größeren Parkflächen

  • P1 (nähe Friedhofweg)
  • ehemals Sinnflut (nähe Gänsrain 2)
  • P6 (nähe Sinntor 17)
  • Teilbereich P7 (zwischen Sinnaustraße 2 und 6)
  • Sinnauplatz
  • P10 (gegenüber Bahnhofstraße 16)
  • P11 (nähe Bahnhofstraße 42)

zur Verfügung.

Bei allen anderen Parkmöglichkeiten außerhalb der verkehrsberuhigten Bereiche (Innenstadt) ist in der Regel die Parkzeit (2 Std. – Mo-Fr 9-18 h, Sa 9-13 h) zeitlich beschränkt, sodass der Nachweis durch Auslegen der Parkscheibe zu erbringen ist.

Bitte beachten Sie hierzu jeweils die entsprechenden aufgestellten amtlichen Verkehrszeichen, die nach Dauer, nach Fahrzeugarten oder das Parken mit Parkscheibe beschränkt sein können.

Im folgenden Download-Link finden Sie den Übersichtsplan der öffentlichen Dauerparkplätze