Satzungsänderung - Änderungen Märkte und Änderung Ladenschluss an verkaufsoffenen Sonntagen aus Anlass von Märkten

Die Stadtverwaltung Bad Brückenau teilt mit, dass die Satzung über das Abhalten von Märkten in der Stadt Bad Brückenau (Marktsatzung) geändert wurde.

Der Frühlingsmarkt sowie der Herbstmarkt sind gänzlich gestrichen.

Der Frühlingsmarkt am 17.03.2024 sowie der Herbstmarkt am 29.09.2024 finden somit nicht statt.

Die Rechtsverordnung der Stadt Bad Brückenau über den Ladenschluss an verkaufsoffenen Sonntagen aus Anlass von Märkten wurde geändert.

Abweichend von den Vorschriften des § 3 des Ladenschlussgesetzes dürfen aus Anlass des Stadtfestes [letztes volles Wochenende (Freitag, Samstag, Sonntag) im Juni] und des Allerheiligenmarktes (letzter Sonntag vor Allerheiligen) alle Verkaufsstellen im Gebiet der Stadt Bad Brückenau geöffnet werden.

Die Vorschriften des § 3 des Ladenschlussgesetzes gelten somit für den Frühlingsmarkt sowie den Herbstmarkt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Download-Link.