Nutzungsbedingungen Gäste-WLAN

Allgemeine Nutzungsbedingungen für das Gäste-WLAN der Stadt Bad Brückenau

 

Allgemeine Nutzungsbedingungen für den Zugang zum Internet über das Gäste-WLAN der Stadt Bad Brückenau

 

Die nachfolgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung des öffentlichen Gäste-WLAN der Stadt Bad Brückenau in der Innenstadt, den Kurparks, der Tourist-Information und der Stadtbibliothek.

 

1. Allgemeines

(1) Vertragspartner sind die Stadt Bad Brückenau, vertreten durch den Ersten Bürgermeister (nachfolgend „Betreiber“), und die jeweiligen Nutzerinnen und Nutzer des Gäste-WLAN (nachfolgend „Nutzer“).

(2) Mit Betätigung des Buttons „Annehmen“ akzeptieren die Nutzer diese Nutzungsbedingungen sowie die Datenschutzhinweise. Die Zustimmung ist Voraussetzung für die Nutzung des WLAN-Angebots.

(3) Die jeweils aktuelle Fassung der Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise ist auf der Internetseite der Stadt Bad Brückenau abrufbar.

(4) Voraussetzung für die Nutzung ist ein geeignetes, WLAN-fähiges Endgerät mit aktueller Software, geeigneten Sicherheitseinstellungen und einem kompatiblen Internetbrowser. Die Verantwortung hierfür liegt beim Nutzer.

(5) Das Gäste-WLAN dient der allgemeinen Informationsbeschaffung und Kommunikation. Ein Anspruch auf Nutzung besteht nicht.

 

2. Leistungsbeschreibung

(1) Der Betreiber stellt einen unentgeltlichen Zugang zum Internet im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten zur Verfügung.

(2) Die Nutzung erfolgt mittels drahtloser Datenübertragung (WLAN). Aufgrund technischer Gegebenheiten kann keine unterbrechungsfreie oder störungsfreie Verfügbarkeit gewährleistet werden.

(3) Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit, Bandbreite oder dauerhafte Verfügbarkeit.

(4) Der Betreiber vermittelt ausschließlich den Zugang zum Internet und übernimmt keine Verantwortung für Inhalte, Dienste oder Informationen Dritter.

 

3. Rechte des Betreibers

(1) Der Betreiber ist berechtigt, den Zugang zum WLAN jederzeit technisch, organisatorisch oder aus Sicherheitsgründen ganz oder teilweise einzuschränken, zu sperren oder einzustellen.

(2) Der Betreiber ist berechtigt, bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen einzelne Nutzer vorübergehend oder dauerhaft von der Nutzung auszuschließen.

(3) Der Betreiber ist berechtigt, Maßnahmen zur Netzwerksicherheit zu ergreifen, insbesondere:

  • Bandbreitenbegrenzungen,
  • Inhaltsfilter zur Gefahrenabwehr,
  • Sperrung sicherheitsgefährdender Dienste oder Anwendungen.

 

4. Pflichten der Nutzer

(1) Nutzer sind verpflichtet, ihre Endgeräte durch geeignete technische Maßnahmen gegen unbefugte Zugriffe zu schützen (insbesondere aktuelle Betriebssysteme, Virenschutz, Firewall).

(2) Die Nutzung des WLAN darf ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.

(3) Untersagt sind insbesondere:

  1. das Abrufen, Speichern, Verbreiten oder Bereitstellen rechtswidriger Inhalte;
  2. Verstöße gegen Urheber-, Marken-, Datenschutz- oder Persönlichkeitsrechte;
  3. Beleidigung, Verleumdung oder Bedrohung anderer Personen;
  4. Nutzung von Filesharing-Diensten zur rechtswidrigen Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte;
  5. Versand von Spam oder Massenkommunikation;
  6. Verbreitung von Schadsoftware (Viren, Trojaner, Malware);
  7. Manipulation oder Störung der Netzwerkinfrastruktur;
  8. Betrieb eigener Serverdienste (Webserver, Mailserver, Proxyserver);
  9. exzessive oder missbräuchliche Nutzung, die den Betrieb des Gäste-WLAN beeinträchtigt.

(4) Im Falle eines konkreten Missbrauchsverdachts oder gesetzlicher Auskunftspflichten kann der Betreiber im gesetzlich zulässigen Umfang mit zuständigen Behörden zusammenarbeiten.

 

 

5. Verantwortlichkeit und Freistellung

(1) Nutzer sind für sämtliche Handlungen verantwortlich, die sie im Rahmen der Nutzung des Internetzugangs vornehmen.

(2) Nutzer stellen den Betreiber von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer rechtswidrigen Nutzung des WLAN durch den Nutzer beruhen und der Nutzer diese zu vertreten hat.

(3) Die Freistellung umfasst auch notwendige Kosten der Rechtsverteidigung, soweit diese gesetzlich erforderlich und angemessen sind.

 

6. Haftung

(1) Der Betreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.

(3) Eine Haftung für Datenverlust, technische Störungen, Ausfälle oder Sicherheitsmängel des Internets wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(5) Eine weitergehende Haftung des Betreibers gegenüber dem Gast besteht nicht.

(6) Diese Haftungsbestimmungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen des Betreibers.

 

7. Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im technisch erforderlichen und datenschutzrechtlich zulässigen Umfang.

(2) Zum Betrieb des WLAN können folgende technische Verbindungsdaten verarbeitet werden:

* MAC-Adresse des Endgeräts (pseudonymisiert oder temporär gespeichert),

* Zeitpunkt des Verbindungsaufbaus und der Trennung,

* technische Protokolldaten zur Sicherstellung des Betriebs und zur Missbrauchserkennung.

(3) Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an Betriebssicherheit und Missbrauchsprävention).

(4) Protokolldaten werden grundsätzlich nach spätestens 7 Tagen gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder sicherheitsrelevante Gründe entgegenstehen.

(5) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, zu Betroffenenrechten und zum Datenschutzbeauftragten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.

 

8. IT-Sicherheit

(1) Das Gäste-WLAN ist technisch vom internen Verwaltungsnetz der Stadt Bad Brückenau getrennt.

(2) Der Betreiber setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Netzwerkinfrastruktur ein. Dazu gehören insbesondere:

  • Netzwerksegmentierung,
  • Firewall-Systeme,
  • Malware-Filter,
  • Zugriffskontrollen,
  • Monitoring zur Angriffserkennung. Ist durch den Betreiber zu prüfen...!!!!

(3) Eine verschlüsselte Datenübertragung im Internet kann durch den Betreiber nicht gewährleistet werden. Nutzer werden darauf hingewiesen, eigene Sicherheitsmaßnahmen (z. B. VPN, HTTPS-Nutzung) zu verwenden.

(4) Der Betreiber behält sich vor, aus Sicherheitsgründen bestimmte Dienste, Ports oder Anwendungen zu blockieren.

 

9. Organisatorische Regelungen

(1) Für den Betrieb des Gäste-WLAN ist die Stadt Bad Brückenau organisatorisch verantwortlich.

(2) Zuständigkeiten für Administration, Datenschutz und IT-Sicherheit werden intern geregelt.

(3) Sicherheitsvorfälle oder Missbrauchsfälle werden dokumentiert und nach internen Sicherheitsprozessen bearbeitet.

(4) Wartungsarbeiten und technische Änderungen können jederzeit durchgeführt werden.

 

10. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sofern der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand Bad Kissingen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.